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Leistungspaket
Orientierende und Detailuntersuchung
- Erstellung
eines Untersuchungskonzeptes auf Grundlage einer
Historischen Recherche, Bewertung von Unterlagen
oder nach Vorgaben durch den Auftraggeber
- Abstimmung
des Untersuchungskonzeptes mit den zuständigen Aufsichtsbehörden
- Beprobung von Boden,
Staubablagerungen, Bodenluft, Raumluft, Grund- u. Abwasser gemäß Untersuchungskonzept
- Durchführung
und Beauftragung von Rammkernsondierungen
- Setzen
von Rammfiltern und Beprobung
- Planung,
Beauftragung und Beprobung von Grundwassermessstellen
- Hydrogeologische
Basisuntersuchungen mit Ermittlung hydrogeologischer Kennparameter
- Analytik von von
Boden-/Bodenluft-
/Wasserproben über ein akkreditiertes Labor
- Analytik von
Raumluft/Bausubstanz über ein akkreditiertes Labor
- Ermittlung der zukünftigen
Nutzung der Fläche (Kinderspielplatz, Wohngebiet, Park- und Freizeitanlagen,
Industrie- und Gewerbeflächen, Landwirtschaftliche Nutzung, Kleingärten)
- Kartographische Darstellung der Befunde
- Gutachtliche
Darstellung aller Untersuchungsbefunde mit Handlungsempfehlungen



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Umweltschutz / -technik
Leistungspaket
Orientierende u. Detailuntersuchung
Was
ist das Ziel der beiden Untersuchungsmethoden?
Generell
sollen die Untersuchungen klären, ob sich anhand von
z.B. technischen Untersuchungen bestimmte Verdachtsmomente
für Boden- und Grundwasserverunreinigungen bestätigen
oder nicht. Auf der Grundlage der Untersuchungsergebnisse kann anschließend
eine Gefährdungsabschätzung
erstellt werden, die die Schadstoffeigenschaften sowie
die geplante und jetzige Nutzung des Grundstücks berücksichtigen
sollte. Erst Anhand dieser Untersuchungen und Bewertungen
kann über Folgemaßnahmen entschieden werden.
Funktion
der Orientierenden Untersuchung
Anhand
einer Orientierenden Untersuchung wird u.a. festgestellt:
-
die Art der Schadstoffe - die Menge und Verteilung
der Schadstoffe - die Klärung eines weiteren Untersuchungsbedarfes
Funktion
der Detailuntersuchung
Eine
Detailuntersuchung wird dann vorgeschlagen oder erforderlich, wenn bei
der Orientierenden Untersuchung noch keine umfassende
Klärung der Schadstoffverhältnisse erfolgte. Das bezieht
sich aber häufig nur auf Teilbereich bzw. veränderte
Untersuchungsparameter zur Klärung bestimmter Aspekte
bei der abschließenden Gefährdungsabschätzung, die mit
den Vorgaben und Prüfwerten der Bodenschutz-
und Altlastenverordnung (BBodSchV)
verbunden
ist. Diese Werte sind in Abhängigkeit von der
geplanten Nutzung unterschiedlich und werden z.B. nach
der Nutzung als "Industrie- und Gewerbegebiet" oder
als "Kinderspielplatz" mit unterschiedlich
tolerierten Schadstoffgehalten bewertet.
Wie
sieht die Praxis aus?
In der Praxis ist jeder
Fall ein Einzelfall, d.h. es gibt keine exakt gleichen
Vorgehensweisen. Ist z.B. eine Boden- und Grundwasserverunreinigung
durch ausgelaufenes Heizöl entstanden, dann werden natürlich
nur bestimmte chemische Untersuchungsmethoden angewendet
und dier Art der Untersuchungen den typischen Schadstoffverhaltensmustern
angepasst. Für unsere Auftraggeber bedeutet das eine
zielgerichtete und kostenorientierte Untersuchung. Noch
wichtiger dabei ist aber auch unter Umständen bereits
eine frühe Kontaktaufnahme mit zuständigen Aufsichtsbehörde,
um erweiterte Forderungen ggf. zu berücksichtigen oder
auch den Untersuchungsumfang senken zu können.
Wie
wichtig ist der Umgang mit den Behörden?
Auch
hier ist es häufig entscheidend genaue Kenntniss von
den Abläufen und Entscheidungsstrukturen bei den Behörden
zu besitzen. Die Umstellung auf das Bundes-Bodenschutzgesetz
(BBodSchG und
die Bodenschutz-
und Altlastenverordnung (BBodSchV) haben
erfahrungsgemäß häufig zu Unsicherheiten in der Bewertung
von Schadensfällen geführt, da nicht alle Schadstoffe
in den Prüfwertlistenvorgaben enthalten sind. Gleichzeitig
entscheiden aber auch Prüfwertüber- bzw. unterschreitungen
über öffentlich rechtliche Sanierungsforderungen.
In vielen Fällen sind damit Einzelfallentscheidungen
erforderlich, die eine gute Aufbereitung der Untersuchungsergebnisse
und kooperative Zusammenarbeit mit Behördenvertretern
zugrundelegen.
Dieses
zu erreichen und auch den Auftraggeber vor überzogenen
Forderungen zu schützen betrachten wir als eine vorrangige
Aufgabe.
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