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Leistungspaket Orientierende
und Detailuntersuchung

 

  • Erstellung eines Untersuchungskonzeptes auf Grundlage einer Historischen Recherche, Bewertung von Unterlagen oder nach Vorgaben durch den Auftraggeber
  • Abstimmung des Untersuchungskonzeptes mit den zuständigen Aufsichtsbehörden
  • Beprobung von Boden, Staubablagerungen, Bodenluft, Raumluft, Grund- u. Abwasser gemäß Untersuchungskonzept
  • Durchführung und Beauftragung von Rammkernsondierungen
  • Setzen von Rammfiltern und Beprobung
  • Planung, Beauftragung und Beprobung von Grundwassermessstellen
  • Hydrogeologische Basisuntersuchungen mit Ermittlung hydrogeologischer Kennparameter
  • Analytik von von Boden-/Bodenluft-
    /Wasserproben über ein akkreditiertes Labor
  • Analytik von Raumluft/Bausubstanz über ein akkreditiertes Labor
  • Ermittlung der zukünftigen Nutzung der Fläche (Kinderspielplatz, Wohngebiet, Park- und Freizeitanlagen, Industrie- und Gewerbeflächen, Landwirtschaftliche Nutzung, Kleingärten)
  • Kartographische Darstellung der Befunde
  • Gutachtliche Darstellung aller Untersuchungsbefunde mit Handlungsempfehlungen

 

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Umweltschutz / -technik
Leistungspaket
Orientierende u. Detailuntersuchung

Was ist das Ziel der beiden Untersuchungsmethoden?

Generell sollen die Untersuchungen klären, ob sich anhand von z.B. technischen  Untersuchungen bestimmte Verdachtsmomente für Boden- und Grundwasserverunreinigungen bestätigen oder nicht. Auf der Grundlage der Untersuchungsergebnisse kann anschließend eine Gefährdungsabschätzung erstellt werden, die die Schadstoffeigenschaften sowie die geplante und jetzige Nutzung des Grundstücks berücksichtigen sollte. Erst Anhand dieser Untersuchungen und Bewertungen kann über Folgemaßnahmen entschieden werden.

Funktion der Orientierenden Untersuchung

Anhand einer Orientierenden Untersuchung wird u.a. festgestellt:

- die Art der Schadstoffe
- die Menge und Verteilung der Schadstoffe
- die Klärung eines weiteren Untersuchungsbedarfes

Funktion der Detailuntersuchung

Eine Detailuntersuchung wird dann vorgeschlagen oder erforderlich, wenn bei der Orientierenden Untersuchung noch keine umfassende Klärung der Schadstoffverhältnisse erfolgte. Das bezieht sich aber häufig nur auf Teilbereich bzw. veränderte Untersuchungsparameter zur Klärung bestimmter Aspekte bei der abschließenden Gefährdungsabschätzung, die mit den Vorgaben und Prüfwerten der Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)  verbunden ist.   Diese Werte sind in Abhängigkeit von der geplanten Nutzung unterschiedlich und werden z.B. nach der Nutzung als "Industrie- und Gewerbegebiet" oder als "Kinderspielplatz" mit unterschiedlich tolerierten Schadstoffgehalten bewertet.

 

Wie sieht die Praxis aus?

In der Praxis ist jeder Fall ein Einzelfall, d.h. es gibt keine exakt gleichen Vorgehensweisen. Ist z.B. eine Boden- und Grundwasserverunreinigung durch ausgelaufenes Heizöl entstanden, dann werden natürlich nur bestimmte chemische Untersuchungsmethoden angewendet und dier Art der Untersuchungen den typischen Schadstoffverhaltensmustern angepasst. Für unsere Auftraggeber bedeutet das eine zielgerichtete und kostenorientierte Untersuchung. Noch wichtiger dabei ist aber auch unter Umständen bereits eine frühe Kontaktaufnahme mit zuständigen Aufsichtsbehörde, um erweiterte Forderungen ggf. zu berücksichtigen oder auch den Untersuchungsumfang senken zu können.

Wie wichtig ist der Umgang mit den Behörden?

Auch hier ist es häufig entscheidend genaue Kenntniss von den Abläufen und Entscheidungsstrukturen bei den Behörden zu besitzen.
Die Umstellung auf das
Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG
und die
Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)
haben erfahrungsgemäß häufig zu Unsicherheiten in der Bewertung von Schadensfällen geführt, da nicht alle Schadstoffe in den Prüfwertlistenvorgaben enthalten sind. Gleichzeitig entscheiden aber auch Prüfwertüber- bzw. unterschreitungen über  öffentlich rechtliche Sanierungsforderungen.

In vielen Fällen sind damit Einzelfallentscheidungen erforderlich, die eine gute Aufbereitung der Untersuchungsergebnisse und kooperative Zusammenarbeit mit Behördenvertretern zugrundelegen.

Dieses zu erreichen und auch den Auftraggeber vor überzogenen Forderungen zu schützen betrachten wir als eine vorrangige  Aufgabe.