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Leistungspaket Sanierungsuntersuchung
Sanierungsplanung u. Sanierung

 

  • Erstellung eines Sanierungsplanes unter Berücksichtigung der projektspezifischen Rahmenbedingungen in Anlehnung an die Ausführungen der Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) für Boden- und Grundwassersanierungsprojekte
  • Abstimmung mit den Sanierungspflichteten, Anliegern und Behörden
  • Sanierungsvorbereitung
  • Erstellung Ausschreibungsunterlagen
  • Angebotsauswertung
  • Vertragshandlung
  • Entsorgungskonzepterstellung
  • Konkretisierung der Ablaufplanung
  • Projektorganisation
  • Überwachung der Sanierung
  • Abnahme der Sanierungsleistungen
  • Planung von Nachsorgemaßnahmen
  • Gutachtliche Dokumentation der Ergebnisse

 

 

 

 

Umweltschutz / -technik
Leistungspaket
Sanierungsuntersuchung, Sanierungsplanung und Sanierung

Was passiert nach der Gefährdungsabschätzung bis zur Sanierung?

Vor dem eigentlichen Beginn von Sanierungsmaßnahmen sind entsprechende Vorüberlegungen zur Art der Schadstoffe, deren Sanierbarkeit mit verschiedenen Verfahren und ein Vergleich der Sanierungsverfahren auch im Hinblick auf Kosteneffezienz durchzuführen.

Die gesetzgeberische Definition in der
Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) dafür lautet:

1. Sanierungsuntersuchung

Mit Sanierungsuntersuchungen bei Altlasten sind die zur Erfüllung der Pflichten nach § 4 Abs. 3 des BundesBodenschutzgesetzes geeigneten, erforderlichen und angemessenen Maßnahmen zu ermitteln. Dazu gehörden (Auszug) folgende Aspekte:

  • die schadstoff-, boden-, material- und standortspezifische Eignung der Verfahren
  • die technische Durchführbarkeit
  • den erforderlichen Zeitaufwand
  • die Wirksamkeit im Hinblick auf das Sanierungsziel
  • eine Kostenschätzung sowie das Verhältnis von Kosten und Wirksamkeit
  • die Auswirkungen auf die Betroffenen im Sinne von § 12 Satz 1 des Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und auf die Umwelt
  • die Entstehung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen
  • den Arbeitsschutz
  • die Wirkungsdauer der Maßnahmen und deren Überwachungsmöglichkeiten
  • die Erfordernisse der Nachsorge und
  • die Nachbesserungsmöglichkeiten

Die Ergebnisse der Prüfung und das danach vorzugswürdige Maßnahmenkonzept sind darzustellen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2. Sanierungsplan

Ein Sanierungsplan soll laut Angabe der
Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)
folgende Angaben beinhalten (Auszug):

  • Darstellung der Ausgangslage, insbesondere hinsichtlich der Standortverhältnisse (u.a. geologische, hydrogeologische Situation; bestehende und planungsrechtlich zulässige Nutzung
  • der Gefahrenlage (Zusammenfassung der Untersuchungen nach § 3 dieser Verordnung im Hinblick auf Schadstoffinventar nach Art, Menge und Verteilung, betroffene Wirkungspfade, Schutzgüter und -bedürfnisse)
  • der Sanierungsziele
  • der getroffenen behördlichen Entscheidungen und der geschlossenen  öffentlich-rechtlichen Verträge, insbesondere auch hinsichtlich des     Maßnahmenkonzeptes, die sich auf die Erfüllung der nach § 4 des BundesBodenschutzgesetzes zu erfüllenden Pflichten auswirken, und der Ergebnisse der Sanierungsuntersuchungen
  • Textliche und zeichnerische Darstellung der durchzuführenden Maßnahmen und  Nachweis ihrer Eignung, insbesondere hinsichtlich des Einwirkungsbereichs der Altlast und der Flächen, die für die   vorgesehenen Maßnahmen benötigt werden
  • des Gebietes des Sanierungsplans
  • der Elemente und des Ablaufs der Sanierung im Hinblick auf  den Bauablauf, die Erdarbeiten (insbesondere Aushub, Separierung, Wiedereinbau, Umlagerungen im Bereich des Sanierungsplans), die Abbrucharbeiten, die Zwischenlagerung von Bodenmaterial und sonstigen Materialien
  • die Abfallentsorgung beim Betrieb von Anlagen
  • die Verwendung von Böden und die Ablagerung von Abfällen auf Deponien und
  • die Arbeits- und Immissionsschutzmaßnahmen
  • der technischen Ausgestaltung von Sicherungsmaßnahmen und begleitenden    Maßnahmen, insbesondere von Oberflächen-, Vertikal- und Basisabdichtungen, Oberflächenabdeckungen, Zwischen- bzw. Bereitstellungslagern,begleitenden passiven pneumatischen, hydraulischen oder sonstigen   Maßnahmen (z.B. Baufeldentwässerung, Entwässerung des  Aushubmaterials, Einhausung, Abluftfassung und -behandlung) und der behördlichen Zulassungserfordernisse für die durchzuführenden Maßnahmen
  • Darstellung der Eigenkontrollmaßnahmen im Rahmen der Nachsorge einschließlich der Überwachung
  • Darstellung des Zeitplans und der Kosten

3. Die eigentliche Sanierung

Wichtig in diesem Zusammenhang ist eine gute Vorplanung, damit unabhängig von der Größe des Projektes Zeitpläne eingehalten werden und damit unter Umständen Bauablaufsverzögerungen vermieden werden können.

Wie sieht die Praxis aus?

Die geschilderten Maßnahmen wie Sanierungsuntersuchung und Sanierungs-
planerstellung werden im Detail in der Praxis überwiegend bei Großprojekten angewendet. Sie können von der zuständigen Aufsichtsbehörde gefordert werden.

Für einen Öl- oder Überfüllschaden würde es wenig Sinn machen alle vorgeschriebenen Planungsphasen im Detail abzuarbeiten, da in diesen Fällen der Schadensumfang meist begrenzt und klar definierbar ist und derartige Untersuchungen wirtschaftlich nicht vertretbar.

Trotzdem finden sich auch bei diesen Projekten ähnliche Ablaufstrukturen wie sie in der   dargestellt sind.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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