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Leistungspaket Sanierungsuntersuchung
Sanierungsplanung u. Sanierung
- Erstellung
eines Sanierungsplanes unter Berücksichtigung der
projektspezifischen Rahmenbedingungen in Anlehnung
an die Ausführungen der Bodenschutz-
und Altlastenverordnung (BBodSchV)
für Boden- und Grundwassersanierungsprojekte
- Abstimmung
mit den Sanierungspflichteten, Anliegern und Behörden
- Sanierungsvorbereitung
- Erstellung
von Ausschreibungsunterlagen
- Angebotsauswertung
- Vertragshandlung
- Entsorgungskonzepterstellung
- Konkretisierung
der Ablaufplanung
- Projektorganisation
- Überwachung
der Sanierung
- Abnahme
der Sanierungsleistungen
- Planung
von Nachsorgemaßnahmen
- Gutachtliche
Dokumentation der Ergebnisse




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Umweltschutz / -technik
Leistungspaket
Sanierungsuntersuchung, Sanierungsplanung und Sanierung
Was
passiert nach der Gefährdungsabschätzung bis zur Sanierung?
Vor
dem eigentlichen Beginn von Sanierungsmaßnahmen sind
entsprechende Vorüberlegungen zur Art der Schadstoffe,
deren Sanierbarkeit mit verschiedenen Verfahren und
ein Vergleich der Sanierungsverfahren auch im Hinblick auf
Kosteneffezienz durchzuführen.
Die gesetzgeberische
Vorgaben und Definition sind in der Bodenschutz-
und Altlastenverordnung (BBodSchV)
aufgeführt und stellen sich vereinfacht wie
folgt dar:
1.
Sanierungsuntersuchung
Mit Sanierungsuntersuchungen bei Altlasten sind die zur
Erfüllung der Pflichten nach § 4 Abs. 3 des BundesBodenschutzgesetzes
geeigneten, erforderlichen und angemessenen Maßnahmen zu ermitteln. Dazu gehörden
(Auszug) folgende Aspekte:
- die schadstoff-,
boden-, material- und standortspezifische Eignung der Verfahren
- die technische
Durchführbarkeit
- den
erforderlichen Zeitaufwand
- die Wirksamkeit
im Hinblick auf das Sanierungsziel
- eine
Kostenschätzung sowie das Verhältnis von Kosten und Wirksamkeit
- die Auswirkungen
auf die Betroffenen im Sinne von § 12 Satz 1 des Bundes-Bodenschutzgesetz
(BBodSchG) und auf die Umwelt
- die Entstehung,
Verwertung und Beseitigung von Abfällen
- den
Arbeitsschutz
- die Wirkungsdauer
der Maßnahmen und deren Überwachungsmöglichkeiten
- die Erfordernisse
der Nachsorge und
- die
Nachbesserungsmöglichkeiten
Die Ergebnisse der Prüfung und das danach vorzugswürdige Maßnahmenkonzept
sind darzustellen
2.
Sanierungsplan
Ein Sanierungsplan soll laut
Angabe der
Bodenschutz-
und Altlastenverordnung (BBodSchV)
folgende
Angaben beinhalten (Auszug):
- Darstellung der
Ausgangslage, insbesondere hinsichtlich der Standortverhältnisse (u.a. geologische,
hydrogeologische Situation;
bestehende und planungsrechtlich zulässige Nutzung
- der Gefahrenlage (Zusammenfassung der
Untersuchungen nach § 3 dieser Verordnung im
Hinblick auf Schadstoffinventar nach Art, Menge und Verteilung,
betroffene Wirkungspfade, Schutzgüter und -bedürfnisse)
- der Sanierungsziele
- der getroffenen behördlichen Entscheidungen
und der geschlossenen
öffentlich-rechtlichen Verträge, insbesondere auch hinsichtlich des
Maßnahmenkonzeptes, die sich auf die Erfüllung der nach § 4 des
BundesBodenschutzgesetzes zu erfüllenden Pflichten auswirken, und
der Ergebnisse der
Sanierungsuntersuchungen
- Textliche und
zeichnerische Darstellung der durchzuführenden Maßnahmen und Nachweise ihrer
Eignung, insbesondere hinsichtlich des Einwirkungsbereichs der Altlast und der
Flächen, die für die vorgesehenen
Maßnahmen benötigt werden
- des Gebietes des Sanierungsplans
- der Elemente und des Ablaufs der Sanierung
im Hinblick auf den Bauablauf,
die Erdarbeiten (insbesondere Aushub,
Separierung, Wiedereinbau, Umlagerungen im Bereich des Sanierungsplans), die Abbrucharbeiten,
die Zwischenlagerung von Bodenmaterial und
sonstigen Materialien
- die Abfallentsorgung beim Betrieb von
Anlagen
- die Verwendung von Böden und die Ablagerung
von Abfällen auf Deponien
und
- die Arbeits- und
Immissionsschutzmaßnahmen
- der technischen Ausgestaltung von
Sicherungsmaßnahmen und begleitenden Arbeiten,
insbesondere von Oberflächen-, Vertikal- und Basisabdichtungen,
Oberflächenabdeckungen, Zwischen- bzw. Bereitstellungslagern,begleitenden passiven pneumatischen,
hydraulischen oder sonstigen Maßnahmen
(z.B. Baufeldentwässerung, Entwässerung des Aushubmaterials,
Einhausung, Abluftfassung und -behandlung) und der behördlichen Zulassungserfordernisse
für die durchzuführenden Arbeiten
- Darstellung der
Eigenkontrollmaßnahmen im Rahmen der Nachsorge einschließlich
der Überwachung
- Darstellung des
Zeitplans und der Kosten
3.
Die eigentliche Sanierung
Wichtig
in diesem Zusammenhang ist eine gute Vorplanung, damit
unabhängig von der Größe des Projektes Zeitpläne eingehalten
und damit unter Umständen Bauablaufsverzögerungen
vermieden werden können.
Wie
sieht die Praxis aus?
Die
geschilderten Maßnahmen wie Sanierungsuntersuchung und
Sanierungs- planerstellung werden im Detail in der
Praxis überwiegend bei Großprojekten angewendet. Sie
können aber von der zuständigen Aufsichtsbehörde gefordert
werden.
Für einen Öl- oder Überfüllschaden
würde es wenig Sinn machen alle vorgeschriebenen Planungsphasen im
Detail abzuarbeiten,
da in diesen Fällen der Schadensumfang meist begrenzt
und klar definierbar ist und derartige Untersuchungen
wirtschaftlich nicht vertretbar wären.
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